Geschäftsnummer: | 17.3299 |
Eingereicht von: | Pardini Corrado |
Einreichungsdatum: | 03.05.2017 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Separat; Branche; Arbeitsbedingungen; Vergeben; Einhalten; Anbietende; Sicher; Befreit; Vergabeverfahren; Werden; Aufträge; Beschaffungsrecht; Beantworten; Massnahmen; Geraten; Festlegung; Berufsüblichen; Preisen; Kostendeckenden; Existierenden; Gesamtarbeitsverträge; Inkl; Ergreift; Branchen-GAV; Druck; Firmen-GAV; Lohnbedingungen; Bund; Dafür; Berücksichtigt |
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten (für ASTRA, SBB, Swisscom, Post, Postauto, Postfinance, SRG inklusive tpc, Skyguide, Swissgrid, VBS, Ruag jeweils separat):
1. Wie viele Aufträge mit welchem Volumen wurden im 2016 total, nach öffentlichem Beschaffungsrecht (Vergabeverfahren separat), davon befreit oder nach GATT jeweils vergeben?
2. Wie stellt der Bund sicher, dass bei Auftragsvergaben nach öffentlichem Beschaffungsrecht, davon befreit oder nach GATT (separat beantworten) Anbietende den Zuschlag erhalten, welche die Arbeitsbedingungen gemäss Gesamtarbeitsvertrag einhalten?
3. Wie stellt der Bund sicher, dass im Rahmen selektiver Verfahren nach GATT nur Anbietende präqualifiziert werden, welche die Arbeitsbedingungen nach GAV einhalten?
4. Wie sorgt der Bund dafür, dass im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Festlegung der orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen die tatsächlich in der entsprechenden Branche existierenden Gesamtarbeitsverträge (inkl. Branchen-GAV, Firmen-GAV) berücksichtigt und eingehalten werden?
5. Was für Massnahmen ergreift der Bund, damit die Arbeits- und Lohnbedingungen in einer Branche nicht unter Druck geraten, wenn Aufträge zu nicht kostendeckenden Preisen vergeben werden?
In Branchen noch ohne allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag können Bund, bundesnahe Betriebe sowie Unternehmen, die gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen, als gewichtige Auftraggeber auftreten. Die Anbietenden können sich nicht nur beim angebotenen Preis differenzieren, sondern auch bei anderen
Kriterien grosse Unterschiede aufweisen: Auch wenn noch kein AVE-Gesamtarbeitsvertrag in der Branche gilt, können Unternehmen Firmen-Gesamtarbeitsverträgen oder Branchen-Gesamtarbeitsverträgen ihrer Arbeitgeberverbände unterstellt sein. Wenn solche Unternehmen im Vergabeverfahren in direkter Konkurrenz zu Unternehmen stehen, die sich keinem oder einem schlechteren branchenfremden GAV angeschlossen habe oder sogar mit ausländischen oder Sub-Unternehmen anbieten, dann wird nicht nur der Wettbewerb verzerrt. Auch die Arbeits- und Lohnbedingungen in der ganzen Branche können stark unter Druck geraten.
Die Einkaufspraxis und die Vergaben in jüngster Vergangenheit sowie die aktuell laufenden oder bald anlaufenden Vergabeverfahren für grössere Aufträge sind der Grund, weshalb die Fragen zu diesem Anliegen einer dringlichen Beantwortung bedürfen.